Allgemeine Geschäft und Spielbedingungen der Tennishalle Köln-Rath

Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Benutzern und Gästen den Aufenthalt in der
Tennishalle Köln-Rath so angenehm wie möglich zu machen. Sie werden Gegenstand
unserer vertragliche Beziehungen und helfen uns auf diese Weise, etwaige Differenzen auf
möglichst einfache Weise beizulegen. Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer
Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass Alle sich hier wohlfühlen,
und es hoffentlich nie erforderlich wird, einzelne gar unter Androhung oder Verhängung von
Sanktionen an die Einhaltung der nachstehenden "Spielregeln" zu erinnern.

1) Allgemeine Regeln zur Benutzung der Anlage

Nachstehende Geschäfts und Spielbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher zum
Sportzentrum gehörenden Sportanlagen (Tennisplätze, Umkleidekabinen, Sanitärräume,
Gastronomie-, Aufenthaltsräume, Nebenfunktionsräume und Nebenanlagen wie Terrasse
und Freifläche, Zufahrten und Zuwege, sowie Parkplätze)
Alle Sportflächen dürfen nur zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der
allgemein anerkannten Sportregeln benutzt werden.
Die Tennisplätze sind nur in Tennisbekleidung zu betreten. Die Hallenplätze mit
Teppichbelag dürfen nur mit sauberen, profillosen Hallenschuhen oder sauberen
Tennisschuhen die erst in der Umkleide oder Vorräumen anzuziehen sind, betreten werden.
In den Sportbereichen sowie in den Umkleiden ist das Rauchen nicht gestattet.
Das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet
Das Licht ist nach Spielende abzuschalten, soweit keine nachfolgenden Spieler(innen) den
Platz gemietet haben. Das Licht auf den Nebenplätzen ist nicht einzuschalten.
Der Verzehr von Speisen und Getränken (Wasser ist gestattet) auf den Plätzen ist nicht
gestattet.
Die Hallentemperatur sollte gemäß öffentlicher Hand 12° C nicht unterschreiten. Die
Tennishalle Rath bemüht sich, die Temperatur bei max. 15° C zu halten.
Extreme Tagestemperaturen von unter minus 15° C können als höhere Gewalt erachtet
werden.

2) Buchungen

Zur Nutzung der Tennisanlage ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen der
nachstehenden und vom Betreiber angebotenen Regelungen eine verbindliche Buchung
vorgenommen hat.
Die Buchung von Einzelstunden ist sowohl schriftlich als auch mündlich/ fernmündlich
verbindlich.
Die gebuchten Stunden können bis maximal 14 Tage nach Beginn der Spielsaison zurück
gegeben werden. Nach Ende dieser Frist werden die gebuchten Stunden voll angerechnet.
Zehnerkartenstunden können immer nur jeweils für die nachfolgende Woche gebucht
werden und sind jeweils nur für eine Saison gültig.
Anmietungen im Rahmen eines Angebotenes Sommer-/Winter bzw.
Ganzjahresabonnements können nur unter Annerkennung der entsprechenden, vom
Betreiber angebotenen Regelung schriftlich vorgenommen werden.

3) Mietpreise

Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten, die durch einen
Aushang bekannt gegeben werden. Selbstverständlich können Sie die Preise auch beim
Betreiber anfordern. Der vereinbarte Mietpreis ist vor Spielbeginn in voller Höhe zu
begleichen, sofern nicht andre schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

4) Öffnungs- und Spielzeiten

Die Anlage ist ganzjährig von 08.00 Uhr bis 24:00 Uhr für den Spielbetrieb geöffnet.
Besondere Öffnungszeiten beispielsweise für Feiertage werden rechtzeitig durch einen
entsprechenden Aushang bekannt gegeben,
Wir müssen uns vorbehalten das Nutzungsrecht bestimmter zugeteilter Plätze vor oder
während der Spielzeit zu ändern, beziehungsweise gebuchte Spielzeiten aus besonderem
Anlass (Turnier, Reparaturen, sonstige Veranstaltungen etc.) gegen Angebot anderer Plätze
oder Gutschrift der anteiligen Platzmiete abzusagen.
Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende sind die Uhren der Anlage. Nach Ablauf
der gebuchten ist der Platz pünktlich, abgezogen und mit gekehrten Linien zu hinterlassen.
Ein Bereich der Halle ist erst zum jeweiligen Stundenbeginn möglich. Für den Fall, dass nach
ablaufender Spielzeit die Plätze weiterhin belegt werden, sind wir berechtigt, für jede weitere
angebrochene Stunde den jeweils gültigen Einzelstundenpreis zu berechnen.

5) Tennisschulen/ Tennislehrer

Trainings- und Lehrveranstaltungen dürfen auf unserer Anlage nur mit der schriftlichen
Zustimmung des Betreibers durchgeführt werden. Gewerbliche Veranstaltungen ohne eine
Zustimmung sind nicht gestattet. Tennisschulzubehör wie Ballmaschinen, Bälle usw. von
Trainern sind so aufzubewahren, dass der Spielbetrieb auf den Plätzen nicht behindert wird.
Weiterhin wird für diese Gegenstände keine Haftung des Betreibers übernommen.

6) Hausrecht

Das Hausrecht üben ausschließlich der Besitzer , der Betreiber, dessen Bevollmächtigte
und zugehöriges Personal aus. Deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

7) Haftung

Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Benutzung
unserer Anlage -gleich welcher Art- entstehen, beschränkt sich auf die Fälle des Vorsatzes
bzw. grobe und leichter Fahrlässigkeit. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und
Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder
sonstige Fundsachen werden nicht zwangsweise verwahrt.
Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen.
Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon unverzüglich in
Kenntnis zu setzten.

8) Zuwiderhandlung

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der
Betreiber den Außschluss von der weiteren Platzbenutzung ohne der Befreiung von der
Verpflichtung zur Zahlung des gültigen Mietpreises, sowie weitergehend Hausverbot
verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete für die
ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.
Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz- und anderen gesetzlichen
Ansprüchen bleibt vorbehalten.

9) Allgemeine Geltungsregeln

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtswirksam sein
oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den Beabsichtigten rechtlich und
wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten erreichen.

10) Gerichtstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtung der Vertragspartner
ist- vorbehaltlich andrer gesetzlicher Regelungen- das für den Standort der Anlange sachlich
und zuständige Gericht.